Modulkonfiguration
Ist die Modulinstallation erfolgreich abgeschlossen, ist die richtige Konfiguration entscheidend. Im Allgemeinen sind die Module intuitiv zu bedienen. Sollten Sie einmal nicht weiterkommen, kontaktieren Sie gerne unseren kostenlosen Support im Rahmen des Modulkaufs.
- Wichtige Hinweise zur Rechnungsstellung
- Zuweisung von Steuerregeln
- Einrichtung Cron-Job
- Berechnung der Netto-Umssatzsschwelle
Wichtige Hinweise zur Rechnungsstellung
Rechnungsstellung / -fakturierung
Nachdem Sie das Modul konfiguriert haben, werden ab sofort die betroffenen Bestellungen umgerechnet. Dies passiert im Nachgang, nachdem eine Bestellung eingetroffen ist, idealerweise bevor die Rechnungen erstellt wurden. Daher ist darauf zu achten, dass der erste Bestellstatus, der durch das Zahlungsmodul definiert wird, keine PDF-Rechnungen erzeugt.
Auch bereits generierte Rechnungen werden umgerechnet
Falls Sie versehentlich vor der Umrechnung der Nettowerte bereits fälschlicherweise eine Rechnung erstellt haben oder der Bestelleingangstatus umgehend eine Rechnung erzeugt (Vorsicht: rechtlich verbindliches Dokument!), so wird seit dieser Version auch die Rechnung auf die korrekten Werte analog zur Bestellung umgerechnet. Somit passen die Rechnungsbeträge immer zu den Bestelldaten.
Bestellung wird aufgegeben
Angenommen ein Kunde aus dem EU-Ausland z.B. Griechenland gibt eine Bestellung mit Artikeln auf, die alle 19% enthalten.
Hinweis auf der Bestellseite im Backoffice
Im Backoffice werden Sie darauf hingewiesen, dass diese Bestellung noch nicht durch den EU-Fernverkaufsregelungs-Cronjob verarbeitet wurde:
Diese Bestellung wurde noch nicht bestätigt. Bitte ändern Sie den Bestellstatus nicht und erstellen Sie keine Rechnung, es sei denn, Sie wissen, was Sie tun!
Der Cronjob sorgt für die Berechnung der Netto-Umsatzschwelle und prüft ob diese Bestellung umgerechnet werden muss, damit die Rechnung korrekt ausgestellt werden kann.
Zuweisung von Steuerregeln
Recherche, welche Steuerregeln tatsächlich verwendet werden
Entweder alle Produkte im Shop einzeln durchgehen oder in der Datenbank eine analoge SQL-Abfrage starten wie
Im Ergebnis werden in diesem Beispiel 2 Steuerregeln mit der ID 1 und 14 verwendet.
Entfernen unnötiger Steuerregeln aus PrestaShop
Wenn Sie sicher sind, dass dies auch in Zukunft die gültigen Steuerregeln sind, die verwendet werden sollen, kann der Rest entfernt werden. Ansonsten wie in diesem Beispiel die 7% und 19% Regel und die zugehörige DST Regel beibehalten. Der Rest kann zentral über die Mehrfachselektion (Checkboxen) ausgewählt und gelöscht werden.
Die Liste der Steuerregeln reduziert sich entsprechend.
Steuersätze prüfen
Unter Bearbeiten > Land Bearbeiten (1) finden Sie den verwendeten Steuersatz für diese Regel.
Diese Ausführung muss für alle verwendeten Steuerregeln und Länder wiederholt und notiert werden. Bei den DST Regeln gibt es hier den ausländischen Steuersatz zu sehen.
Die Zuordnung sollte hier geprüft werden, ob diese auf den eigenen Shop zutrifft. Eventuell in diesem Schritt den Steuerberater hinzuziehen, welche Steuersätze hierbei Anwendung finden sollen und dies bei den Steuersätzen entsprechend anpassen. Hier ein exemplarisches Beispiel:
Modul-Konfiguration - Steuerregel-Zuordnungen
In der Modul-Konfiguration reduziert sich sodann die Ansicht der Steuerregel-Zuordnungen auf ein paar wenige Steuerregeln, und zwar auf die, die verwendet werden. Auf der linken Seite sind nur noch die original Steuerregeln zu finden und rechts die Zielregeln (DST-Regeln). Die avisierten Steuerregeln (Zielregeln) müssen die Zeichenkette "DST" enthalten (Distance Selling Tax).
Fertig! Wir hoffen, Sie konnten in die Steuerregeln erfolgreich zuweisen 🚀
Einrichtung Cron-Job
In der Modulkonfiguration finden Sie folgende Optionen:
- wget
- php
- manuell (per Button-Klick)
zur Ausführung des Cronjobs.
Wir empfehlen die automatische Ausführung möglichst jede Minute oder alle 5 Minuten (je nach zu erwarteten Bestellaufkommen) per wget oder php CLI Kommando.
Für den Test reicht es aus, den Button zu klicken, ob alles glattläuft. Die Meldung auf der Bestellseite sollte danach verschwinden. Bei Button-Klick kommt eine kurze Debug-Meldung. Der Status sollte mit "ok" gemeldet werden. Es gibt zudem Hinweise auf die Laufzeit.
Berechnung der Netto-Umssatzsschwelle
Technische Hinweise
Je nach Zahlungsmodul können unterschiedliche Bestelleingangsstatus im Shop gesetzt werden. Diese sollten vor der Neuberechnung bestenfalls keine Mails verschicken und keine Rechnungen generieren, da erst nach diesem Eingangsstatus das Modul EU-Fernverkaufsregelung die korrekten Steuern im Falle der Überschreitung der Grenze neu berechnet.
Dies wird entsprechend auf der Bestelldetailseite durch eine Warnmeldung angezeigt, solange das Modul die Bestellung noch nicht validiert hat. Erst nach dieser Neuberechnung durch einen Cronjob verschwindet dieser Hinweis und eine korrekte Rechnung kann zum Beispiel durch einen Statuswechsel oder über die Dokument-Funktion "Rechnung erstellen" erzeugt werden. Keine Angst, die Kunden bekommen damit noch rechtzeitig ihre Rechnungen. In dem Falle halt nicht umgehend mit der Bestellung.
Der Cronjob im Modul rechnet alle Produktzeilen (Tabelle order_details) aller Bestellungen (ohne Nebenleistungen wie Versand) zusammen:
a) die im laufenden Jahr ins EU-Ausland gegangen sind
b) bei denen eine Steuerregel hinterlegt ist
c) bei der diese (alte) Steuerregel in der Modulkonfiguration mit einer DST-Steuerregel* verknüpft wurde
d) wo die Bestellung in einem validierten Bestellstatus steht (stornierte oder nicht bestätigte Bestellungen fallen damit beispielsweise raus)
*) eine DST (Distance Selling Tax) Steuerregel enthält die Steuersätze, die nach Überschreiten der Lieferschwelle Anwendung finden.
Bitte testen Sie diese Funktion ausgiebig in Ihrem Shop, ob die Werte korrekt berechnet werden und besprechen Sie dies mit Ihrem Steuerberater. Bei technischen Fragen helfen wir gerne weiter.
Anzeige der berechneten Umsatzschwelle
Im Modul wird die Umsatzschwelle im Infoblock angezeigt:
Sobald dieser Wert überschritten wird, wird dann jede Bestellung in die betroffenen EU-Länder umgerechnet, so dass der Steuersatz analog den DST Regeln angepasst wird, dabei aber der Bruttobetrag nicht verändert wird.