Direkt zum Hauptinhalt

Funktionsübersicht

Hintergrund und Rechtliches zur EU-Fernverkaufsregelung

Am 1. Juli 2021 wurden die für den Fernabsatz und allgemein für den B2C-E-Commerce geltenden Mehrwertsteuervorschriften für alle Länder der Europäischen Union (EU) grundlegend geändert. Aufgrund dieser Vorschriften muss der Shopbetreiber Umsätze ins EU-Ausland beachten und die Steuern entsprechend abführen. Zusätzlich ist das One-Stop-Shop-Verfahren möglich, wodurch die Steuer an zentraler Stelle in Deutschland abgerechnet werden kann. 

Das Problem im PrestaShop liegt darin, dass dieser keinerlei Umsatzschwellen berücksichtigt, sondern nach den hinterlegten Steuerregeln und Steuersätzen des Lieferlandes die Umsätze berechnet. Damit würden alle Bestellungen ab Überschreiten der Schwelle eine falsche Steuer ausweisen.

Preisgestaltung

Angesichts der nicht hohen Umsatzschwelle von 10.000 Euro und der Tatsache, dass in allen EU-Mitgliedsstaaten unterschiedliche Mehrwertsteuersätze gelten, ist die neue „EU-Fernverkaufsregelung“ bei der Preisgestaltung eine besondere Herausforderung.  Wähle ich für alle EU-Länder den gleichen Bruttopreis? Wenn nicht, soll ich für jedes Mitgliedsland einen eigenen Shop erstelle? Sollen evtl. Änder bei Erreichen der Umsatzschwelle mit hoher Umsatzsteuer blockiert werden?

Technische Lösung für PrestaShop 8.x

Genau hier kommt das Modul EU-Fernverkaufsregelung für PrestaShop 8 zum Einsatz, mit der Besonderheit, dass dieses Modul den Bruttopreis bei allen Bestellungen unter Berücksichtigung der Steuersätze in die unterschiedlichen EU-Länder bei Überschreitung der Grenze von aktuell 10.000 € beibehält. Mit diesem Modul möchten wir Ihnen helfen, Ihre Preise einheitlich für alle Länder gestalten zu können. 

Rechtssicherheit

Rechtssicher handelt derjenige, der sich konform dem europäischen Preisangabenrecht (in Deutschland in § 1 Abs. 1 der Preisangabenverordnung (PAngV)) verhält, d.h. gegenüber Verbrauchern stets den Preis inklusive Umsatzsteuer angibt. Es mag im ersten Moment paradox klingen, aber das bedeutet nicht, dass auch der jeweilige Umsatzsteuersatz im Online-Shop angezeigt werden muss. Die Angabe des Bruttopreises genügt.

Schwellenwert einstellbar und Vorjahreswerte

Falls Sie Ihr Vorjahresgeschäft berücksichtigen wollen, gibt es hierfür ab sofort eine Einstellung. Damit werden die Bestellwerte des Vorjahres aufaddiert und berücksichtigt.

Falls Sie generell ab dem 01.01. eines jeden Jahres sofort die Fernverkaufsregelung anwenden möchten, können Sie den Schwellenwert auf Null setzen. Diese Einstellung ist vor allem praktisch, wenn Sie außerhalb von PrestaShop auf anderen Marktplätzen Waren verkaufen. Damit können Sie im PrestaShop die Schwelle um die Fremdumsätze heruntersetzen. Sie können sich das so ähnlich vorstellen, wie wenn Sie mehrere Freistellungsaufträge bei verschiedenen Kreditinstituten haben.

Auch bereits generierte Rechnungen werden umgerechnet

Falls Sie versehentlich vor der Umrechnung der Nettowerte bereits fälschlicherweise eine Rechnung erstellt haben oder der Bestelleingangstatus umgehend eine Rechnung erzeugt (Vorsicht: rechtlich verbindliches Dokument!), so wird seit dieser Version auch die Rechnung auf die korrekten Werte analog zur Bestellung umgerechnet. Somit passen die Rechnungsbeträge immer zu den Bestelldaten.

Verbesserte Darstellung der Steuerregeln

Wenn Sie sehr viele Steuerregeln haben, so werden ab sofort diese übersichtlicher dargestellt. Auf der linken Seite sind nur noch die original Steuerregeln zu finden und rechts die Zielregeln. Die anvisierten Steuerregeln (Zielregeln) müssen die Zeichenkette "DST" enthalten (Distance Selling Tax).

Technische Hinweise

Je nach Zahlungsmodul können unterschiedliche Bestelleingangsstatus im Shop gesetzt werden. Diese sollten vor der Neuberechnung bestenfalls keine Mails verschicken und keine Rechnungen generieren, da erst nach diesem Eingangsstatus das Modul EU-Fernverkaufsregelung die korrekten Steuern im Falle der Überschreitung der Grenze neu berechnet. Dies wird entsprechend auf der Bestelldetailseite durch eine Warnmeldung angezeigt, solange das Modul die Bestellung noch nicht validiert hat. Erst nach dieser Neuberechnung durch einen Cronjob verschwindet dieser Hinweis und eine korrekte Rechnung kann zum Beispiel durch einen Statuswechsel oder über die Dokument-Funktion "Rechnung erstellen" erzeugt werden. Keine Angst, die Kunden bekommen damit noch rechtzeitig ihre Rechnungen. In dem Falle halt nicht umgehend mit der Bestellung.

Berechnung der Netto-Umsatzschwelle

Das Modul rechnet alle Produktzeilen (Tabelle order_details) aller Bestellungen (ohne Nebenleistungen wie Versand) zusammen,

a) die im laufenden Jahr ins EU-Ausland gegangen sind und
b) bei denen eine Steuerregel hinterlegt ist und
c) diese (alte) Steuerregel in der Modulkonfiguration mit einer DST-Steuerregel* verknüpft wurde und
d) die Bestellung in einem validierten Bestellstatus steht (stornierte oder nicht bestätigte Bestellungen fallen damit beispielsweise raus)
*) eine DST (Distance Selling Tax) Steuerregel enthält die Steuersätze, die nach Überschreiten der Lieferschwelle Anwendung finden.

Bitte testen Sie diese Funktion ausgiebig in Ihrem Shop, ob die Werte korrekt berechnet werden und besprechen Sie dies mit Ihrem Steuerberater. Bei technischen Fragen helfen wir gerne weiter.