Funktionsübersicht
Rechtssicherheit
Es ist wichtig für PrestaShop-Betreiber, sich über die genauen Anforderungen und Bestimmungen der EU-Mehrwertsteuerregelungen zu informieren und sicherzustellen, dass ihre Systeme und Prozesse entsprechend angepasst sind, um die Einhaltung zu gewährleisten. Dies kann die Zusammenarbeit mit Steuerberatern oder Fachleuten für Mehrwertsteuerberatung einschließen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Rechtssicher handelt derjenige, der sich konform dem europäischen Preisangabenrecht (in Deutschland in § 1 Abs. 1 der Preisangabenverordnung (PAngV)) verhält, d.h. gegenüber Verbrauchern stets den Preis inklusive Umsatzsteuer angibt. Es mag im ersten Moment paradox klingen, aber das bedeutet nicht, dass auch der jeweilige Umsatzsteuersatz im Online-Shop angezeigt werden muss. Die Angabe des Bruttopreises genügt.
Schwellenwert einstellbar und Vorjahreswerte
Falls Sie Ihr Vorjahresgeschäft berücksichtigen wollen, können Sie optional zusätzlich Bestellwerte des Vorjahres aufaddieren und berücksichtigten lassen.
Falls Sie generell ab dem 01.01. eines jeden Jahres sofort die Fernverkaufsregelung anwenden möchten, können Sie den Schwellenwert auf Null setzen. Diese Einstellung ist vor allem praktisch, wenn Sie außerhalb von PrestaShop auf anderen Marktplätzen Waren verkaufen. Damit können Sie im PrestaShop die Schwelle um die Fremdumsätze heruntersetzen. Sie können sich das so ähnlich vorstellen, wie wenn Sie mehrere Freistellungsaufträge bei verschiedenen Kreditinstituten haben.
Optionsübersicht
(1)(2)(3)(4)(5)(6)(7)
Auch bereits generierte Rechnungen werden umgerechnet
Falls Sie versehentlich vor der Umrechnung der Nettowerte bereits fälschlicherweise eine Rechnung erstellt haben oder der Bestelleingangstatus umgehend eine Rechnung erzeugt (Vorsicht: rechtlich verbindliches Dokument!), so wird seit dieser Version auch die Rechnung auf die korrekten Werte analog zur Bestellung umgerechnet. Somit passen die Rechnungsbeträge immer zu den Bestelldaten.
Verbesserte Darstellung der Steuerregeln
Wenn Sie sehr viele Steuerregeln haben, so werden ab sofort diese übersichtlicher dargestellt. Auf der linken Seite sind nur noch die original Steuerregeln zu finden und rechts die Zielregeln. Die anvisierten Steuerregeln (Zielregeln) müssen die Zeichenkette "DST" enthalten (Distance Selling Tax).
Technische Hinweise
Je nach Zahlungsmodul können unterschiedliche Bestelleingangsstatus im Shop gesetzt werden. Diese sollten vor der Neuberechnung bestenfalls keine Mails verschicken und keine Rechnungen generieren, da erst nach diesem Eingangsstatus das Modul EU-Fernverkaufsregelung die korrekten Steuern im Falle der Überschreitung der Grenze neu berechnet.
Dies wird entsprechend auf der Bestelldetailseite durch eine Warnmeldung angezeigt, solange das Modul die Bestellung noch nicht validiert hat. Erst nach dieser Neuberechnung durch einen Cronjob verschwindet dieser Hinweis und eine korrekte Rechnung kann zum Beispiel durch einen Statuswechsel oder über die Dokument-Funktion "Rechnung erstellen" erzeugt werden.
Die Kunden bekommen in diesem Fall trotzdem noch rechtzeitig ihre Rechnungen; in diesem Fall nur nicht unmittelbar mit der Bestellung.
Berechnung der Netto-Umsatzschwelle
Das Modul rechnet alle Produktzeilen (Tabelle order_details) aller Bestellungen (ohne Nebenleistungen wie Versand) zusammen:
a) die im laufenden Jahr ins EU-Ausland fakturiert wurden
b) bei denen eine Steuerregel hinterlegt ist und
c) diese (alte) Steuerregel in der Modulkonfiguration mit einer DST-Steuerregel* verknüpft wurde und
d) die Bestellung in einem validierten Bestellstatus steht (stornierte oder nicht bestätigte Bestellungen fallen damit beispielsweise raus)
*) eine DST (Distance Selling Tax) Steuerregel enthält die Steuersätze, die nach Überschreiten der Lieferschwelle Anwendung finden.
Bitte testen Sie diese Funktion ausgiebig in Ihrem Shop, ob die Werte korrekt berechnet werden und besprechen Sie dies mit Ihrem Steuerberater. Bei technischen Fragen helfen wir gerne weiter.