Wichtige Hinweise zur Rechnungsstellung
Rechnungsstellung / -fakturierung
Nachdem Sie das Modul konfiguriert haben, werden ab sofort die betroffenen Bestellungen umgerechnet. Dies passiert im Nachgang, nachdem eine Bestellung eingetroffen ist, idealerweise bevor die Rechnungen erstellt wurden. Daher ist darauf zu achten, dass der erste Bestellstatus, der durch das Zahlungsmodul definiert wird, keine PDF-Rechnungen erzeugt.
Es gibt optional die Möglichkeit, bereits generierte Rechnungen umzurechnen. Allerdings ist es besser, wenn der Kunde diese nicht zuvor zu Gesicht bekommt. Denn zwei unterschiedliche Rechnungen mit gleicher Rechnungsnummer würden den Kunden eher verwirren. Daher bitte aufpassen, welche Rechtsdokumente den Endkunden erreichen.
Auch bereits generierte Rechnungen werden umgerechnet
Falls Sie versehentlich vor der Umrechnung der Nettowerte bereits fälschlicherweise eine Rechnung erstellt haben oder der Bestelleingangstatus umgehend eine Rechnung erzeugt (Vorsicht: rechtlich verbindliches Dokument!), so wird seit dieser Version auch die Rechnung auf die korrekten Werte analog zur Bestellung umgerechnet. Somit passen die Rechnungsbeträge immer zu den Bestelldaten.
Bestellung wird aufgegeben
Angenommen ein Kunde aus dem EU-Ausland z.B. Griechenland gibt eine Bestellung mit Artikeln auf, die alle 19% enthalten.
Hinweis auf der Bestellseite im Backoffice
Im Backoffice werden Sie darauf hingewiesen, dass diese Bestellung noch nicht durch den EU-Fernverkaufsregelungs-Cronjob verarbeitet wurde:
Diese Bestellung wurde noch nicht bestätigt. Bitte ändern Sie den Bestellstatus nicht und erstellen Sie keine Rechnung, es sei denn, Sie wissen, was Sie tun!
Der Cronjob sorgt für die Berechnung der Netto-Umsatzschwelle und prüft ob diese Bestellung umgerechnet werden muss, damit die Rechnung korrekt ausgestellt werden kann.
Berechnung der Netto-Umsatzschwelle
Der Cronjob im Modul rechnet alle Produktzeilen (Tabelle order_details) aller Bestellungen (ohne Nebenleistungen wie Versand) zusammen:
a) die im laufenden Jahr ins EU-Ausland gegangen sind
b) bei denen eine Steuerregel hinterlegt ist
c) bei der diese (alte) Steuerregel in der Modulkonfiguration mit einer DST-Steuerregel* verknüpft wurde
d) wo die Bestellung in einem validierten Bestellstatus steht (stornierte oder nicht bestätigte Bestellungen fallen damit beispielsweise raus)
*) eine DST (Distance Selling Tax) Steuerregel enthält die Steuersätze, die nach Überschreiten der Lieferschwelle Anwendung finden.
Bitte testen Sie diese Funktion ausgiebig in Ihrem Shop, ob die Werte korrekt berechnet werden und besprechen Sie dies mit Ihrem Steuerberater. Bei technischen Fragen helfen wir gerne weiter.
Anzeige der berechneten Umsatzschwelle
Im Modul wird die Umsatzschwelle im Infoblock angezeigt:
Sobald dieser Wert überschritten wird, wird dann jede Bestellung in die betroffenen EU-Länder umgerechnet, so dass der Steuersatz analog den DST Regeln angepasst wird, dabei aber der Bruttobetrag nicht verändert wird.